STRUKTURWERK GASTRO®

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIRIKON

Software as a Service · STRUKTURWERK GASTRO® · Stand: 01.11.2026 (Fassung 13)

Inhalt

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Bereitstellung der webbasierten Anwendung „DIRIKON“ (nachfolgend „App“) durch Mark Pucher, STRUKTURWERK GASTRO®, Einzelunternehmen, Feldgasse 56, 8750 Judenburg, Österreich, E-Mail: info@strukturwerk-gastro.at, Telefon: +43 660 7727919, UID-Nummer: ATU83286668 (nachfolgend „Anbieter“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag im Rahmen seines Betriebs und nicht als Verbraucher abschließt. Der Anbieter erhebt dazu im Bestellvorgang den Unternehmens- und den Betriebsnamen.

Personen, die einen Vertrag vor Aufnahme ihres Betriebs abschließen (Gründungsgeschäft gemäß § 1 Abs 3 KSchG), gelten gesetzlich als Verbraucher und können die App nicht über den Bestellvorgang erwerben. Sie werden ersucht, vor einer Bestellung Kontakt aufzunehmen. Kommt im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, gehen zwingende Verbraucherschutzbestimmungen diesen AGB vor.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die App als Software as a Service über das Internet zur Nutzung bereit. Die App dient der Erfassung, Berechnung und Auswertung betrieblicher Kennzahlen nach der Methodik der Betriebsarchitektur (Tages-, Wochen-, Monats- und Quartalsrhythmus, Ampelbewertung, Auswertung mit PDF-Export, Betriebsverwaltung). Gebuchte Zusatzmodule erweitern den Funktionsumfang (Ziffer 9).

Eine Überlassung der Software als Kopie erfolgt nicht. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Anbieter entwickelt die App laufend weiter; der vertragswesentliche Funktionsumfang bleibt dabei erhalten.

Die App unterstützt die betriebliche Steuerung. Sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung; die Beurteilung und Verwendung der Auswertungen obliegt dem Kunden.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der App auf der Website ist eine unverbindliche Einladung zur Bestellung. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Bestellvorgang abschließt und die entsprechend gekennzeichnete Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“) betätigt. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter in Textform oder mit der Bereitstellung des Zugangs zustande. Beim Probemonat eines Pakets (Ziffer 9) schließt der Kunde den Bestellvorgang ohne Zahlungsart ab; zahlungspflichtig wird der Vertrag erst, wenn das Paket nach dem Probemonat mit hinterlegter Zahlungsart weiterläuft.

Vor Abgabe der Bestellung erhält der Kunde Informationen zu Leistung, Gesamtpreis, Laufzeit und Kündigungsbedingungen. Der Vertragstext wird dem Kunden mit der Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.

4. Zugänge und Nutzung

Der Kunde erhält einen Zugang mit Inhaber-Rolle und kann innerhalb seines Betriebs weitere Zugänge für Mitarbeitende anlegen und verwalten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde stellt sicher, dass ausschließlich berechtigte Personen seines Betriebs Zugriff erhalten, und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.

Ein Abonnement berechtigt zur Nutzung für einen Betrieb (Standort). Für weitere Betriebe sind weitere Abonnements erforderlich.

5. Entgelt, Preise, Zahlung

Das Entgelt beträgt wahlweise EUR 19,00 pro Monat und Betrieb (Monatsabonnement) oder EUR 190,00 pro Jahr und Betrieb (Jahresabonnement).

Der Anbieter ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG; die Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer und es erfolgt kein Umsatzsteuerausweis. Entfällt die Kleinunternehmerbefreiung, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Anbieter informiert den Kunden darüber rechtzeitig in Textform.

Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kredit- oder Debitkarte, gegebenenfalls weitere angebotene Zahlarten). Das Entgelt ist jeweils im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode fällig. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist sperren. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.

6. Preisänderungen

Der Anbieter kann die Entgelte mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; erfolgt keine Kündigung, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.

7. Laufzeit und Kündigung

8. DIRIKON im Strukturwerk

Kunden, die das Paket „Das Strukturwerk“ erworben haben, steht die Basisversion der App ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, solange die App vom Anbieter angeboten wird. Kostenpflichtige Zusatzmodule sind davon nicht umfasst, für sie gilt Ziffer 9. Ziffer 13 (Einstellung des Dienstes) gilt entsprechend.

Die Nutzung der Basisversion ist nicht befristet. Der Kunde kann sie jederzeit in Textform beenden. Der Tag der Erklärung gilt als Vertragsende im Sinne von Ziffer 12.

9. Zusatzmodule

Zusatzmodule erweitern die App um weitere Bereiche, derzeit das Modul HACCP für die Dokumentation der Eigenkontrolle (Temperaturen, Reinigungs- und Kontrollnachweise, Wareneingang, Abweichungen, Monatsbericht) und das Modul Unterweisung für die Unterweisung der Mitarbeitenden mit Nachweis (Personalstamm, Texte, Unterschriften, Fristen, Register). Ein Zusatzmodul setzt einen bestehenden Zugang zur App voraus, als Abonnement oder als Basisversion aus dem Strukturwerk, und gilt für einen Betrieb (Standort).

Das Entgelt beträgt je Zusatzmodul und Betrieb wahlweise EUR 19,00 pro Monat oder EUR 190,00 pro Jahr. Für Entgelt, Zahlung, Preisänderungen, Laufzeit und Kündigung gelten die Ziffern 5 bis 7 entsprechend. Ein Zusatzmodul wird unabhängig vom Abonnement der App gekündigt.

Die Module HACCP und Unterweisung gibt es auch jeweils im Paket mit der App („DIRIKON mit Modul HACCP“, „DIRIKON mit Modul Unterweisung“) um EUR 29,00 pro Monat oder EUR 290,00 pro Jahr und Betrieb. Ein Paket ist ein gemeinsames Abonnement für App und Modul. Für Entgelt, Zahlung, Preisänderungen, Laufzeit und Kündigung gelten die Ziffern 5 bis 7. Eine Kündigung beendet App und Modul zum selben Tag. Ein Wechsel zwischen Paket und getrennten Abonnements ist auf Anfrage zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich.

Ein Paket kann als Probemonat beginnen, einmal je Betrieb, auch über verschiedene Pakete hinweg: 30 Tage im vollen Umfang, ohne Entgelt und ohne hinterlegte Zahlungsart. Hinterlegt der Kunde im Kundenportal eine Zahlungsart, läuft das Paket nach dem Probemonat als Monatsabonnement weiter; auf das Jahresabonnement stellt der Anbieter auf Anfrage um. Sonst wird der Zugang mit dem Ende des Probemonats pausiert: Die Daten bleiben lesbar, neue Einträge sind nicht möglich, es wird nichts verrechnet. Hinterlegt der Kunde später eine Zahlungsart, läuft das Paket ab diesem Tag weiter. Ein pausierter Zugang wird erst gelöscht, wenn der Vertrag endet. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit in Textform beenden, der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen; danach gilt Ziffer 12.

Zwischen dem Unterweisungssystem (Anwendungsmodul 06) und dem Modul Unterweisung wird höchstens EUR 190,00 je Kauf angerechnet, in der Regel über Aktionscodes. Mit dem Kauf des Unterweisungssystems erhält der Kunde zwei Codes, von denen einer eingelöst werden kann: für ein Jahresabonnement (EUR 190,00 auf die erste Jahresrechnung) oder für ein Monatsabonnement (EUR 19,00 auf die ersten zehn Monatsrechnungen) des Moduls oder des Pakets mit Modul Unterweisung. Mit dem Einlösen des einen verfällt der andere. Wer das Modul im Jahresabonnement zum vollen Preis bucht, erhält einen Code über EUR 190,00 auf das Unterweisungssystem, beim Jahrespaket über EUR 100,00. Im Monatsabonnement rechnet der Anbieter auf Anfrage an, was für das Modul bezahlt wurde, höchstens EUR 190,00; im Paket gelten dafür EUR 10,00 je Monat. Die Anfrage stellt der Kunde vor dem Kauf des Unterweisungssystems. Ein Code gilt 90 Tage ab dem Kauf, mit dem er ausgestellt wird, bis zum Ende des letzten Tages (Wiener Zeit), ist einmal einlösbar, nicht mit einem anderen Code kombinierbar und wird nicht in bar abgelöst. Ein Kauf, der selbst mit einem solchen Code bezahlt wurde, ergibt keinen weiteren Code. Endet das Abonnement vor dem Verbrauch der Anrechnung, verfällt der Rest.

Zugeordnet wird die Buchung über die Kennung des Betriebs, wenn sie aus der App erfolgt, sonst über die E-Mail-Adresse eines Zugangs mit Inhaber- oder Geschäftsführungsrolle. Freigeschaltet wird nach Eingang der Zahlung. Lässt sich eine Buchung keinem Betrieb zuordnen, meldet sich der Anbieter innerhalb von 24 Stunden beim Kunden. Besteht kein Zugang zur App, wird das Entgelt erstattet.

Endet der Vertrag über die App, endet das Zusatzmodul zum selben Tag. Bereits bezahltes Entgelt des Zusatzmoduls für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig.

Nach dem Ende eines Zusatzmoduls sind keine neuen Einträge mehr möglich. Die Daten des Zusatzmoduls bleiben 30 Tage lesbar und können in dieser Zeit exportiert werden. 90 Tage nach dem Ende werden sie gelöscht; die übrigen Daten des Betriebs bleiben davon unberührt.

Aufzeichnungen des Moduls HACCP werden auch während der Laufzeit nicht unbegrenzt gespeichert: Am 1. Jänner löscht die App die Einträge des vorletzten Kalenderjahres. Jeder Eintrag bleibt damit mindestens zwölf Monate erhalten. Braucht der Kunde Aufzeichnungen länger, sichert er sie rechtzeitig als Monatsbericht.

Solange das Modul läuft, bleiben Nachweise des Moduls Unterweisung mindestens fünf Jahre: Am 1. Jänner löscht die App die Nachweise aus dem sechsten Kalenderjahr davor und früher. Der jeweils letzte Nachweis einer Unterweisung bei einer Person, die noch im Betrieb ist, bleibt. Braucht der Kunde Nachweise länger, sichert er sie rechtzeitig als PDF. Endet das Modul Unterweisung, wird mit seinen Daten auch der Personalstamm gelöscht.

Das Modul HACCP unterstützt die Dokumentation der Eigenkontrolle. Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit, die Festlegung der Sollwerte und die Entscheidungen bei Abweichungen bleiben beim Kunden. Ein betriebsspezifisches HACCP-Konzept ersetzt das Modul nicht.

Die Texte des Moduls Unterweisung sind Vorlagen zur betrieblichen Umsetzung mit Stand-Datum und keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, gilt die neue Fassung, nicht die Vorlage. Eine laufende Aktualisierung der Vorlagen schuldet der Anbieter nicht; Ziffer 10 Abs. 2 betrifft die Funktion der App, nicht den Inhalt der Vorlagen. Der Kunde passt die Texte an seinen Betrieb an und bleibt für Inhalt und Durchführung der Unterweisungen verantwortlich, ebenso für die Information der Mitarbeitenden nach Art. 13 DSGVO und eine nötige Einbindung des Betriebsrats.

10. Verfügbarkeit, Wartung, Aktualisierungen

Der Anbieter erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen sowie Störungen bei Dritten (insbesondere Hosting- und Netzbetreiber) können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Betriebszeiten der Gastronomie durchgeführt.

Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit der App aufrechtzuerhalten, und informiert den Kunden darüber.

11. Pflichten des Kunden

12. Daten des Kunden, Export, Löschung

Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben dessen Daten. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Verarbeitet der Anbieter dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage AVV) als Bestandteil dieses Vertrags; sie wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Der Kunde kann Auswertungen jederzeit als PDF exportieren. Bei Vertragsende stellt der Anbieter auf Anfrage einen vollständigen Datenexport in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. 90 Tage nach Vertragsende werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für die Daten von Zusatzmodulen gilt zusätzlich Ziffer 9.

13. Einstellung des Dienstes

Stellt der Anbieter die App dauerhaft ein, kündigt er dies mindestens 90 Tage im Voraus in Textform an und stellt jedem Kunden innerhalb dieser Frist einen vollständigen Datenexport bereit. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach der Einstellung werden anteilig rückerstattet.

14. Gewährleistung und Haftung

14.1 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln für Unternehmergeschäfte. Der Kunde hat Mängel innerhalb angemessener Frist ab Erkennbarkeit in Textform anzuzeigen.

14.2 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht, ausgenommen Personenschäden.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen; der Ersatz sonstiger Schäden ist der Höhe nach mit der Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis bezahlten Entgelte begrenzt. Der Kunde trifft zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust, insbesondere durch regelmäßige Nutzung der Exportfunktion.

15. Änderungen der AGB, Schlussbestimmungen

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Judenburg ausschließlich zuständig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese AGB gelten ausschließlich für DIRIKON. Für die digitalen Arbeitsunterlagen und das Strukturwerk gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
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