Rechtliches · Haustechnik-Tafel
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Art. 28 DSGVO · Anlage zu den AGB der Haustechnik-Tafel · STRUKTURWERK GASTRO® · Stand: 26.09.2026
Diese Vereinbarung wird mit dem Abschluss des Abonnements der Haustechnik-Tafel Bestandteil des Vertrags. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Wenn Ihre IT oder Ihr Datenschutzbeauftragter eine unterzeichnete Fassung braucht, schreiben Sie kurz an info@strukturwerk-gastro.at.
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen stehen als am Ende dieser Seite.
Inhalt
1. Parteien und Gegenstand
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen dem Kunden der Haustechnik-Tafel als Verantwortlichem im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO (nachfolgend „Verantwortlicher“) und Mark Pucher, STRUKTURWERK GASTRO®, Einzelunternehmen, Feldgasse 56, 8750 Judenburg, Österreich, E-Mail: info@strukturwerk-gastro.at, Telefon: +43 660 7727919, UID-Nummer: ATU83286668 als Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“).
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Bereitstellung der Haustechnik-Tafel nach den AGB der Haustechnik-Tafel (Hauptvertrag). Die Vereinbarung gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags und darüber hinaus, bis die Daten nach Punkt 10 gelöscht sind.
2. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
Zweck ist die Erfassung und Bearbeitung von Schadens- und Störungsmeldungen im Betrieb des Verantwortlichen: Meldung mit Foto anlegen, Bearbeitungsstand führen, Vermerke festhalten, Beteiligte auf Wunsch per Benachrichtigung auf dem Gerät informieren, offene Meldungen als PDF ausgeben. Dazu kommt die Verwaltung der Zugänge des Betriebs.
Die Verarbeitung umfasst Erheben, Speichern, Verändern, Auslesen, Übermitteln an die Nutzer des Betriebs und Löschen. Eine Auswertung zu anderen Zwecken, eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken oder ein Verkauf der Daten findet nicht statt.
3. Kategorien betroffener Personen und Datenarten
- Betroffene Personen: Mitarbeitende des Verantwortlichen mit Zugang zur Tafel; Personen, die in Meldungen oder Vermerken als Melder oder Ansprechpartner genannt werden.
- Zugangsdaten: Name, E-Mail-Adresse, Abteilung, Rolle (Nutzer, Verantwortlicher, Inhaber), Passwort ausschließlich als kryptografischer Hash, Anmeldezeitpunkte.
- Meldungen: Titel, Ort, Melder, Bearbeitungsstand, Vermerk, Zeitpunkt der Anlage und der letzten Änderung, anlegendes und zuletzt bearbeitendes Konto. Das Feld Melder und der Vermerk sind frei beschreibbar und können Namen oder Telefonnummern enthalten. Was dort eingetragen wird, legt der Verantwortliche fest.
- Fotos: Aufnahmen des gemeldeten Schadens. Die Tafel ist nicht dafür bestimmt, Personen zu fotografieren. Der Verantwortliche weist seine Mitarbeitenden entsprechend an.
- Gerätedaten für Benachrichtigungen: Zustelladresse des Push-Dienstes und die zugehörigen Schlüssel je Gerät, nur wenn ein Nutzer Benachrichtigungen einschaltet.
- Betriebsdaten: Betriebsname, Farben und Logo des Betriebs.
- Keine besonderen Kategorien: Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung und dürfen nicht eingegeben werden.
- Keine Zahlungsdaten: Zahlungsdaten verarbeitet ausschließlich Stripe. Der Auftragsverarbeiter erhält davon nur Name, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, UID-Nummer und Betriebsname aus der Bestellung. Diese Daten verarbeitet er als eigener Verantwortlicher für Vertrag und Rechnung, nicht im Auftrag.
4. Weisungsrecht
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Nutzung der Funktionen der Tafel durch den Verantwortlichen und seine Nutzer gilt als Weisung. Weitere Weisungen erteilt der Inhaber des Betriebskontos in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
5. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit (Art. 28 Abs 3 lit b DSGVO). Derzeit erfolgt die Verarbeitung ausschließlich durch den Inhaber des Einzelunternehmens. Er greift auf Inhalte eines Betriebs nur zu, soweit das für Betrieb, Fehlerbehebung oder eine Anfrage des Verantwortlichen nötig ist.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in beschrieben sind. Er darf sie dem Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen dokumentiert er auf dieser Seite.
7. Subunternehmer
Der Verantwortliche erteilt nach Art. 28 Abs 2 und 4 DSGVO die allgemeine Genehmigung zur Einschaltung folgender Subunternehmer:
| Unternehmen | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Supabase Inc., San Francisco | Datenbank, Anmeldung, Speicher für Fotos und Logos, Serverfunktionen | EU (Frankfurt am Main). Standardvertragsklauseln für etwaige Zugriffe aus den USA |
| Netlify, Inc., San Francisco | Auslieferung der App-Dateien (Hosting). Netlify erhält dabei technische Verbindungsdaten wie die IP-Adresse, aber keine Inhalte der Tafel | Weltweites Auslieferungsnetz. Standardvertragsklauseln |
| Sendinblue GmbH (Brevo), Berlin | Versand der Einladungs- und Anmeldenachrichten per E-Mail (Einladung, Passwort vergessen) | EU (Deutschland, Frankreich) |
Über beabsichtigte Änderungen, also die Hinzuziehung oder Ersetzung eines Subunternehmers, informiert der Auftragsverarbeiter vorab in Textform. Der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund binnen 14 Tagen widersprechen. Mit Subunternehmern bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO. Bei Verarbeitung außerhalb der EU oder des EWR gelten geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO, insbesondere Standardvertragsklauseln.
Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, wickelt die Zahlungen ab. Stripe ist dabei eigener Verantwortlicher und kein Subunternehmer im Sinne dieser Vereinbarung.
8. Benachrichtigungen auf Geräte
Schaltet ein Nutzer Benachrichtigungen ein, wird eine neue Meldung über den Push-Dienst des jeweiligen Browser- oder Geräteherstellers zugestellt (Apple, Google oder Mozilla, je nach Gerät). Der Inhalt der Nachricht (Titel, Ort und Melder der Meldung) ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und kann vom Push-Dienst nicht gelesen werden. Der Push-Dienst sieht nur, dass an ein bestimmtes Gerät eine Nachricht geht. Benachrichtigungen sind freiwillig und können je Gerät jederzeit abgeschaltet werden. Beim Abschalten und beim Abmelden wird die Zustelladresse gelöscht.
9. Unterstützungspflichten
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen nach Art. 12 bis 23 DSGVO sowie bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Kenntnis, an die E-Mail-Adresse des Inhaberkontos.
Viele Anfragen kann der Verantwortliche selbst erledigen: Verantwortliche und Inhaber können Meldungen samt Foto löschen und Zugänge sperren.
10. Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Hauptvertrags stellt der Auftragsverarbeiter auf Anfrage einen vollständigen Export der Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit, die Fotos als Bilddateien. 90 Tage nach Vertragsende löscht er sämtliche personenbezogenen Daten des Verantwortlichen einschließlich der Fotos und Zugänge, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Datensicherungen des Hosting-Anbieters laufen danach binnen weiterer 7 Tage aus.
Meldungen mit dem Stand „erledigt“ werden sechs Monate nach der Erledigung samt Foto automatisch gelöscht. Wird eine Meldung vorher wieder geöffnet, beginnt die Frist mit der nächsten Erledigung neu. Fotos, zu denen keine Meldung gehört, etwa nach einem abgebrochenen Anlegen, werden nach einem Tag gelöscht. Die Löschung läuft täglich automatisch und wird ohne personenbezogene Angaben protokolliert.
11. Nachweis und Kontrolle
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere diese Vereinbarung samt Anlage 1 und die Auskünfte für Lieferanten-Fragebögen der IT. Kontrollen erfolgen vorrangig durch Auskünfte und geeignete Nachweise. Vor-Ort-Kontrollen erfolgen nur nach Ankündigung zu üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags. Diese Vereinbarung geht bei Widersprüchen den AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
Stand 26.09.2026. Gegliedert nach den üblichen Kontrollbereichen zu Art. 32 DSGVO.
Zutrittskontrolle
Der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Server. Datenbank und Speicher laufen in Rechenzentren von Amazon Web Services in Frankfurt am Main, betrieben über Supabase. Die physische Sicherung der Rechenzentren liegt beim Anbieter und ist nach SOC 2 Typ II geprüft.
Zugangskontrolle
- Jeder Nutzer meldet sich persönlich mit E-Mail-Adresse und Passwort an. Es gibt keine gemeinsamen Zugänge.
- Passwörter werden nur als Hash gespeichert, Mindestlänge 8 Zeichen. Zugänge, die ein Betrieb selbst anlegt, erhalten ein Start-Passwort und müssen es bei der ersten Anmeldung ändern.
- Eine Selbstregistrierung ist abgeschaltet. Zugänge entstehen nur durch den Kauf (Inhaber) oder durch Inhaber und Verantwortliche des Betriebs.
- Die Betreiberzugänge des Auftragsverarbeiters zu Supabase und Netlify sind mit Zwei-Faktor-Anmeldung gesichert.
Zugriffskontrolle
- Drei Rollen: Nutzer legen Meldungen an und bearbeiten sie. Verantwortliche löschen Meldungen und verwalten Zugänge. Inhaber verwalten zusätzlich Betrieb und Abonnement.
- Die Rechte prüft die Datenbank selbst (Row Level Security), nicht nur die App.
- Ein gesperrter Zugang oder ein deaktivierter Betrieb sieht sofort keine Daten mehr.
- Niemand kann das eigene Konto sperren oder die eigene Rolle ändern. Die Rolle Inhaber vergibt nur ein Inhaber.
- Fotos liegen in einem nicht öffentlichen Speicher. Die App erhält je Foto einen Link, der nach einer Stunde verfällt.
Trennungskontrolle
- Alle Betriebe liegen in einer gemeinsamen Datenbank. Jeder Datensatz trägt die Kennung seines Betriebs.
- Die Kennung setzt die Datenbank beim Anlegen selbst aus dem Profil des Nutzers. Sie kann aus der App weder gesetzt noch geändert werden.
- Jede Abfrage liefert nur Datensätze des eigenen Betriebs. Fotos anderer Betriebe können weder geladen noch einer Meldung zugeordnet werden.
- Die Trennung wird nach jeder Änderung am Datenbankschema mit einem eigenen Testbetrieb geprüft.
Weitergabekontrolle
- Alle Verbindungen sind verschlüsselt (HTTPS, TLS 1.2 oder höher).
- Die App lädt keine fremden Dienste: keine Werbe- oder Analysewerkzeuge, keine externen Schriften, kein Laden von Code aus fremden Quellen. Schriften und Bibliothek liegen bei der App.
- Benachrichtigungen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen (siehe Punkt 8).
- Der PDF-Export entsteht auf dem Gerät des Nutzers. Die Datei verlässt das Gerät nur, wenn der Nutzer sie weitergibt.
Eingabekontrolle
Zu jeder Meldung speichert die Datenbank, welches Konto sie angelegt und welches sie zuletzt geändert hat, jeweils mit Zeitpunkt. Anmeldungen protokolliert der Anmeldedienst.
Verfügbarkeitskontrolle
- Tägliche Datensicherung der Datenbank durch den Hosting-Anbieter, Aufbewahrung 7 Tage.
- Die App-Dateien liegen versioniert beim Hosting-Anbieter und können auf einen früheren Stand zurückgesetzt werden.
- Eine Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Die Tafel ist nicht für Notfälle und sicherheitsrelevante Meldungen bestimmt (AGB Ziffer 2).
Auftragskontrolle
Mit allen Subunternehmern nach Punkt 7 bestehen Auftragsverarbeitungsverträge. Der Auftragsverarbeiter wählt Subunternehmer mit Sitz oder Verarbeitung in der EU, wo das möglich ist.
Löschkonzept
Erledigte Meldungen werden sechs Monate nach der Erledigung samt Foto gelöscht, Fotos ohne zugehörige Meldung nach einem Tag, sämtliche Daten eines Betriebs einschließlich der Zugänge 90 Tage nach Vertragsende. Die Löschung läuft täglich automatisch, zuerst die Dateien über die Speicherschnittstelle, danach die Datensätze. Jeder Lauf wird ohne personenbezogene Angaben protokolliert.
Datenschutz-Management
Änderungen an Datenbank und App werden vor der Freigabe geprüft und versioniert. Diese Vereinbarung und die Datenschutzerklärung werden bei Änderungen an den Diensten angepasst.
Diese Vereinbarung ist Anlage zu den AGB der Haustechnik-Tafel.
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